Anleger-Betrug
der Wirecard AG?
Wir prüfen kostenfrei und unverbindlich
Ihren Anspruch auf Schadensersatz für Sie als Anleger!
Ihre Vorteile
Sie als Anleger fühlen sich von dem Unternehmen Wirecard zurecht betrogen. Der Schaden für die Anleger ist derzeit kaum zu beziffern, dürfte aber im siebenstelligen Bereich liegen. Unsere Fachanwälte für Finanzrecht übernehmen für Sie eine kostenfreie Vorabprüfung, ob Sie einen Anspruch auf Schadensersatz haben.
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Wir prüfen eingehend, ob Sie einen Anspruch auf Schadensersatz haben.
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Die Prüfung ist für Sie vollkommen kostenfrei und unverbindlich.
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Eine Ersteinschätzung wird von unserem Anwalts-Expertenteam übernommen.
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Wir prüfen nicht nur, ob das Unternehmen Wirecard oder Vorstandsmitglieder in Regress genommen werden können, sondern auch, ob Aufsichtsbehörden möglicherweise ihrer Aufsichtspflicht nicht nachhaltig nachgekommen sind!
Sie können bei uns kostenfrei erfahren, ob Sie zu jenem Kreis von Wirecard-Anlegern gehören, die juristisch einen Anspruch auf Schadensersatz erwirken können, um wenigstens einen Teil des angelegten Geldes zurückzufordern.
Individuell werden wir in Form einer kostenfreien Vorabprüfung beurteilen, ob ein Schadensersatz besteht. Hierzu müssen Sie uns die Wertpapierabrechnungen zu Ihren Transaktionen in Wirecard-Aktien (WKN: 747206 / ISIN: DE0007472060) oder Derivaten senden. Dazu gehören alle Transaktionen ab dem 10. Juli 2012 bis einschließlich 18. Juni 2020!
Die Wirecard AG hat durch ihren Vorstand einen Insolvenzantrag gestellt. Das hindert uns und Sie jedoch nicht, eine Schadensersatzprüfung vorzunehmen. Ansprüche auf Schadensersatz können auch im Rahmen von Insolvenzforderungen geltend gemacht werden.
Wer seine Aktien bereits verkauft hat, verliert seinen Anspruch auf Ersatz des Kursdifferenzschadens dennoch nicht. Das bedeutet, selbst wenn Sie die Aktien von Wirecard bereits verkauft haben: Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht weiterhin!
Wenn wir alle Unterlagen von Ihnen eingehend geprüft haben, übermitteln wir Ihnen eine erste Einschätzung. Unser Anwaltsteam spricht Ihnen Empfehlungen aus und weist auf mögliche Alternativen hin.
Füllen Sie hierzu unverbindlich unser Kontaktformular aus. Geben Sie hierzu Ihren Namen, Ihre Telefonnummer sowie ihre Email-Adresse an. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung? Wenn ja, übernehmen wir für Sie eine Anfrage um Deckungszusage! Auch ohne Rechtsschutzversicherung werden wir für Sie tätig.
Zudem erweitern wir den Kreis der Haftungsgegner. Neben der Wirecard AG überprüfen wir auch, ob Ansprüche gegenüber der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „Ernst & Young“ sowie den Ex-Vorständen Braun und Marsalek sowie gegen das Vorstandsmitglied von Knoop bestehen. Auch prüfen wir, ob Aufsichtsbehörden ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen sind. Unserer Auffassung nach mehren sich Indizien, dass dem nicht so ist.
Je mehr Geschädigte sich wehren,
um so höher die Erfolgsaussichten!
Um so mehr Geschädigte sich wehren, um so größeren Druck können unsere Anwälte ausüben. Einige Tausend Anleger haben sich bereits bei uns registriert. In einem Musterverfahren werden wir alle Möglichkeiten prüfen, damit die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden und Sie als geprellter Anleger Schadensersatzansprüche geltend machen können.
Unsere Anwälte
5
Anwälte55
Jahre Anwaltserfahrung5500
Akten bearbeitetAktuelles
FAQ
Ja! Wer seine Aktien bereits verkauft hat, verliert seinen möglichen Anspruch auf Schadensersatz nicht. Das bedeutet, dass ein Anspruch auf Ersatz des massiven Kursdifferenzschadens weiterhin besteht, selbst wenn Sie die Aktien von Wirecard bereits verkauft haben!
Unsere spezialisierten Anwälte haben bereits Erfahrungen in über 1000 Anlegerverfahren. Wir verfügen über ein umfangreiches Netzwerk.
Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, prüfen wir gerne, inwieweit diese die Kosten übernimmt. Seien es Arrestverfahren, Anlegerklagen oder die Anmeldung Ihrer Forderung zur Insolvenztabelle. Ebenso unterstützen wir Sie bei der Suche nach einem Prozessfinanzierer. Verfügen Sie über keine Rechtsschutzversicherung, erörtern wir mit Ihnen das Prozesskostenrisiko. Es existieren verschiedene Möglichkeiten, einen Schadensersatz geltend zu machen.
Gerne erläutern wir für Sie umfassend die Vor- und Nachteile der verschiedenen Möglichkeiten. Ob Musterklage oder Individualklage, wir klären Sie vollumfänglich auf! Es kommt hierbei auf ihre Individuallage an.
Sie sollten auf jeden Fall keine Zeit verlieren! Es kommen mehrere Ansprüche in Betracht. Gerade bei dinglichen Arrestverfahren und die Anmeldung der Forderung zur Insolvenzmasse sollten Sie schnell sein!
Unser Anwaltsteam wird sie per Telefon oder E-Mail kontaktieren. Damit es zu keinen größeren Zeitverlusten kommt, sind insgesamt sechs Anwälte im Einsatz.
Die erste Vorabprüfung sowie ein individuelles Vorabgespräch sind kostenfrei und unverbindlich.
Wir erweitern den Kreis der Haftungsgegner. Neben der Wirecard AG überprüfen wir auch, ob Ansprüche gegenüber der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „Ernst & Young“ sowie den Ex-Vorständen Braun und Marsalek sowie gegen das Vorstandsmitglied von Knoop bestehen. Auch prüfen wir, ob der Staat seiner Aufsichtspflicht nachgekommen ist. Unserer Auffassung nach mehren sich Indizien, dass dem nicht so ist. Zudem können Forderungen auf Schadensersatz auch bei einer Insolvenz geltend gemacht werden.